AGB

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der stadtbekannt Events GmbH, Hertelstr. 9, 12161 Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, Handelsregister: HRB 213939 B), und ihren Kunden. Dies umfasst alle Verträge über die auf unserer Homepage, in Katalogen oder anderen Werbemedien angebotenen Leistungen. Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB. Die Annahme unserer Leistung gilt als Anerkennung dieser AGB. Diese gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen und Leistungen an den Kunden, selbst wenn keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde. Abweichende AGB des Kunden werden nicht akzeptiert und finden keine Anwendung im Vertragsverhältnis.

2. Leistungen

Die stadtbekannt Events GmbH stellt Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung, die zur Durchführung von Events und Promotionen erforderlich sind, und bietet Catering-Service an. Die stadtbekannt Events GmbH ist berechtigt, Aufträge an Subunternehmer zu übertragen. Alle Angebote sind bis zur Auftragsannahme freibleibend. Bei jedem Vertragsabschluss bzw. jeder Vertragsänderung werden Termine vereinbart, die für den Auftragnehmer verbindlich sind.

3. Leihequipment

Der Kunde darf das Leihequipment nur zum vereinbarten Zweck und am vereinbarten Ort nutzen und hat für eine pflegliche Behandlung Sorge zu tragen. Das Leihequipment wird ab dem Tag der Übergabe bis zur vollständigen Abholung nach Kalendertagen in Rechnung gestellt. Nach der Rückgabe bzw. Abholung des Leihequipments behalten wir uns eine Überprüfung auf Verlust und Beschädigung innerhalb von sieben Werktagen vor. Kommt es zu Beschädigungen des Mietgegenstands, haftet der Kunde hierfür. Erhebliche Verschmutzungen stehen einer Beschädigung gleich, wenn dadurch die Rückgabe im ursprünglichen Zustand ausgeschlossen ist. Der Kunde haftet auch für Schäden, die durch Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen oder weitere Dritte verursacht werden, deren Handhabung des Mietgegenstands ihm zuzurechnen ist. Setzt der Kunde den Gebrauch des Mietgegenstands nach Ablauf der Mietzeit fort, wird das Mietverhältnis nicht verlängert. § 545 BGB findet keine Anwendung. Wir behalten uns jedoch vor, dem Kunden einen entstandenen Nutzungsausfallschaden nachzuberechnen. Zeigt der Kunde einen Mangel an, der die Tauglichkeit des Mietgegenstands erheblich beeinträchtigt oder ausschließt, werden die Vertragsparteien klären, ob der Mangel durch Lieferung eines mindestens gleichwertigen Ersatzgegenstands behoben werden kann. Dies gilt auch, wenn die Lieferung des Mietgegenstands vor Überlassung unmöglich wird. Sämtliches Leihequipment bleibt im Eigentum der stadtbekannt Events GmbH.

4. Haftung & Gewährleistung

Versenden wir Ware oder sonstige Mietgegenstände außerhalb unseres Firmensitzes, geht die Haftung auf den Kunden über, sobald wir die Ware dem Kurier, Lieferanten oder einem sonstigen Dritten übergeben haben. Bei Warenlieferung mit unseren eigenen Fahrzeugen und Mitarbeitern geht die Haftung bei Übergabe am Bestimmungsort auf den Kunden über. Der Kunde hat sicherzustellen, dass alle erforderlichen Ordnungsvorschriften und Genehmigungen (z.B. Lärmbelästigung) eingehalten werden. Die stadtbekannt Events GmbH haftet, außer in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Kunde haftet für alle Schäden an mobilen und immobilen Gegenständen, Event-Teilnehmern oder sonstigen Dritten, die seiner Veranstaltung zuzurechnen sind. Ansprüche des Kunden wegen fehlender wesentlicher Eigenschaften können nur geltend gemacht werden, wenn diese ausdrücklich von der stadtbekannt Events GmbH zugesichert worden sind.

5. Zahlungsbedingungen

Unsere Rechnungen sind ohne Abzug sofort fällig. Die stadtbekannt Events GmbH ist berechtigt, im Einzelfall einen angemessenen Vorschuss zu verlangen, der mit der Auftragsbestätigung in Rechnung gestellt wird. Bei Neukunden wird der gesamte Auftrag per Vorkasse abgerechnet. Wir gewähren generell ein Zahlungsziel von 14 Tagen, längere Zahlungsziele können gesondert vereinbart werden. Nach Ablauf des Zahlungsziels können für jede Mahnung zusätzliche Mahnkosten entstehen.

6. Stornierungen

Im Falle einer Stornierung von bereits erteilten Aufträgen berechnen wir grundsätzlich 25% der Auftragssumme. Bis 30 Werktage vor dem vereinbarten Liefertermin berechnen wir 50% der Auftragssumme, bis 14 Werktage vor dem vereinbarten Liefertermin 75% der Auftragssumme und unter 14 Werktage vor dem vereinbarten Liefertermin die volle Auftragssumme. Bei einem Auftragsvolumen von mehr als 50.000 € verlängern sich die Stornofristen um jeweils 10 weitere Werktage. Eine schuldhafte Ursache durch den Kunden, wie beispielsweise Zahlungsverzug der Vorkassen-Rechnung, wird einer Stornierung gleichgestellt.

7. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen den Parteien ist Berlin. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

8. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksamen Bestimmungen werden durch solche Vereinbarungen ersetzt, die dem rechtlichen und wirtschaftlichen Inhalt der getroffenen Abrede in zulässiger Weise entsprechen.